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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VacuFil Furtado, Inhaberin Vania Sofia Sanches Furtado, Aronsstraße 73, 12057 Berlin
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen VacuFil Furtado, Inhaberin Vania Sofia Sanches Furtado, Aronsstraße 73, 12057 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich mobiler Hochvakuum-Ölfiltration und Entgasung von Transformatoren.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt mobile Vor-Ort-Dienstleistungen, insbesondere Hochvakuum-Ölfiltration, Entgasung und Aufbereitung von Transformatorölen, Energized Oil Conditioning unter Spannung sowie die Erstellung versicherungs- und prüfungsfester Öl-Prüfprotokolle nach einschlägigen Industriestandards (u. a. IEC 60156, IEC 60422, DIN 51353).
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Die Filtration und Entgasung erfolgt am Anlagenstandort des Auftraggebers im geschlossenen Kreislauf.
(2) Energized Oil Conditioning wird nur an dafür geeigneten Anlagen unter Berücksichtigung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften (insb. VDE 0105-100, DGUV V3) durchgeführt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer hinzuzuziehen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich sicher:
- freien Zugang zur Anlage zur vereinbarten Zeit,
- Anwesenheit eines schaltberechtigten Anlagenverantwortlichen,
- alle technisch relevanten Unterlagen (Trafogröße, Ölvolumen, letzte Ölanalyse, soweit vorhanden),
- ortsbezogene Sicherheitsunterweisung des Personals des Auftragnehmers,
- ausreichende Park- und Aufstellfläche für das mobile Service-Fahrzeug.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers nach behandeltem Ölvolumen oder nach Tagessatz gemäß individueller Vereinbarung.
(3) Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach erbrachter Leistung vor Ort über ein mobiles Hochlimit-Kartenterminal. Akzeptiert werden Visa, Mastercard, Maestro, Girocard sowie gängige Firmenkarten.
(4) Das zertifizierte Öl-Prüfprotokoll wird erst nach vollständig erfolgter Zahlung an den Auftraggeber bzw. seinen anwesenden Betriebsleiter ausgehändigt.
§ 7 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, Pandemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse verhindert, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 8 Notdienst
Notdiensteinsätze außerhalb regulärer Geschäftszeiten oder an Wochenenden werden mit einem branchenüblichen Aufschlag berechnet.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung. Weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer, vertragstypischer Schäden beschränkt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblichem Umfang. Auf Wunsch wird der Versicherungsschein vorgelegt.
§ 11 Eigentums- und Schutzrechte
Alle vom Auftragnehmer übergebenen Prüfprotokolle, Analysen und Reports bleiben in ihrem geistigen Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte zum eigenen kommerziellen Zweck bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§ 12 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.
§ 13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026